Teilnahmereglement


Kompositionswettbewerb Beethoven 2020

Im Rahmen ihres Projekts Beethoven 2020 führt die Société Philharmonique de Bienne einen Kompositionswettbewerb durch.

Teilnahmereglement

Der Wettbewerb steht allen Komponistinnen und Komponisten offen, welche entweder der Schweizer Nationalität angehören oder in der Schweiz über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen. Es besteht keine Altersgrenze.

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Komposition eines Werks für Streichquartett (zwei Geigen, Bratsche und Cello) von 8 bis 15 Minuten Dauer. Das Werk muss einen expliziten Bezug zu Ludwig van Beethoven beinhalten. Die Wahl des Stils, der Form, der Struktur und der Kompositionstechnik sind ganz dem freien Willen der Autorin, des Autors überlassen.

Der Einbezug von weiteren Instrumenten, elektronischen Geräten oder Tonträgern ist nicht gestattet.

Werke, die schon öffentlich aufgeführt, veröffentlicht oder schon in anderen Wettbewerben ausgezeichnet wurden, sind ausgeschlossen.

Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer kann mit bis zu drei Werken (Partituren) teilnehmen. Die Partituren sind ausschliesslich im Format PDF einzureichen.

Die Partituren müssen vollständig anonymisiert sein. Der Name der Komponistin, des Komponisten darf nicht auf den Kopien der Partituren ersichtlich sein.

Im Fall eines Sieges tritt der Gewinner / die Gewinnerin sämtliche Rechte für die Uraufführung an die Société Philharmonique de Bienne ab, sowie auch die Rechte für eine mögliche Radio-Aufzeichnung und Sendung der Uraufführung.

Sie finden das gesamte Reglement als PDF hier:

Reglement DE-FR-IT

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